Wohngebäudeversicherung

Mit Bezugsfertigkeit des Hauses greift der Versicherungsschutz der Wohn-Gebäudeversicherung. Versichert werden Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Leitungswasser, Rohrbruch, Frost, Sturm und Hagel. Auf Wunsch können auch weitere Elementargefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, Erdfall, Vulkanausbruch, Lawinen und Schneedruck versichert werden.

Im Schadenfall werden die notwendigen Reparaturkosten erstattet. Bei Totalschaden die Wiederherstellungskosten für das gesamte Objekt.

Wichtig dabei ist, dass die Versicherungssumme zu Vertragsbeginn richtig bemessen wird und spätere Um-, An- oder Ausbauten nachgemeldet werden. Dann ist gewährleistet, dass es im Schadensfall vollen Ersatz gibt. Zur richtigen Ermittlung der Versicherungssumme gibt es Berechnungshilfen und Methoden, die vom Versicherer zur Verfügung gestellt werden.

Schadenbeispiele:

  • Hagelunwetter
    Hagelkörner – zertrümmertes Dach, zerfetzte Markisen. Durch die Gebäudeversicherung kann hier Hausbesitzern geholfen werden.
  • Häufige Ursache für Brände und Russschäden: überhitztes, sich entzündendes Fett in der Küche.
    Schnell greift das Feuer auf andere Einrichtungen (z. B. Vorhänge, Tücher) über. Auch wenn der Brand gelöscht werden kann, sind die Wände zumeist stark verrußt. Die Gebäude-Feuerversicherung ersetzt Wiederherstellungs- und Renovierungskosten.